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Organisatorisches

Bei uns arbeiten derzeit ausschließlich Wahl- und Privattherapeuten. Aktuell können wir leider keinen Kassenplatz anbieten.

Kontaktaufnahme

  • Wir bitten um Erstkontakt an das Therapiezentrum Wien (via E-Mail oder Anfrageformular) oder direkt an die jeweilige Therapeutin.

  • Ihr Therapeut bzw. Ihre Therapeutin kontaktiert Sie zur Terminvereinbarung.

  • Bei uns werden ausschließlich bindende Termine vereinbart.

Logopädie

  • Vor Therapiebeginn benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von einem Facharzt.

  • Lassen Sie die ärztliche Verordnung vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligen.

  • Die Kosten der Therapie sind nach jeder Therapieeinheit je nach Therapeut in bar oder via Bankomatkarte zu bezahlen.

  • Am Ende des Therapieblocks (i.d.R. 10 Einheiten) erhalten Sie die Honorarnote, die Sie zur Refundierung an die Krankenkasse übermitteln können.

Kosten der Therapie

Die Behandlungskosten können sich je nach Therapeut unterscheiden. Bitte erfragen Sie diese direkt bei Ihrem Therapeut oder Ihrer Therapeutin. Die Krankenkasse übernimmt ggf. einen Teil der Kosten. Die Honorare der Coaches und Trainer sind i.d.R. etwas günstiger, können dafür aber nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Refundierung der Kosten

Die Krankenkasse übernimmt bei Logopädie, Ergotherapie und - je nach Therapeut - teilweise auch bei Psychotherapie einen Teil der Kosten. Hier finden Sie die Refundierungsbeträge der Krankenkassen pro h. Von einer privaten Zusatzversicherung erhalten Sie oftmals die Differenz.

Psychotherapie

ÖGK  I  € 33,70
SVS  I  € 45,00
BVA  I  € 46,60
KFA  I  € 37,00

Logopädie

ÖGK  I  € 73,87
SVS  I  ca. 70-80 %
BVA  I  € 73,85
KFA  I  ca. 70-80 %

Refundierungsbeträge ohne Gewähr

Stand: 12/2024

Verschiebung von Terminen

Alle im Therapiezentrum vereinbarten Termine sind bindend.

 

Logopädietermine können bis zu 24 h vor Beginn der Therapieeinheit verschoben werden. Bei krankheitsbedingter Verschiebung fallen mit ärztlicher Bestätigung keine Kosten an. Bei nicht fristgerechten Verschiebungen muss die gesamte Therapieeinheit verrechnet werden.

Bei anderen Disziplinen kann die Absageregelung abweichen und ist bei dem/der jeweiligen Therapeut*in zu erfragen. 

Links zu Sozialversicherungen

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Impressum & Datenschutz

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